338 Bürgerinnen und Bürger wollten eine Volksbefragung zum ASZ Reidling – fast jede sechste wahlberechtigte Person und deutlich mehr als gesetzlich nötig.
Trotzdem hat Bürgermeister Erwin Häusler den Antrag mit Bescheid zurückgewiesen.
Wir lassen das nicht auf sich beruhen und haben Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eingebracht. Jetzt entscheidet ein unabhängiges Gericht.
Worum geht es?
Unsere Frage war einfach:
„Sind Sie dafür, dass das bestehende Altstoffsammelzentrum in Reidling am derzeitigen Standort weiter betrieben und zu diesem Zweck saniert wird?“
Mehr wollten wir nicht.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten selbst sagen können, ob das ASZ in Reidling bleiben soll oder ob unsere Gemeinde den Standort aufgibt und künftig nach Trasdorf fährt.
Das betrifft viele von uns direkt. Es geht um kurze Wege, um Service im Ort, um ältere Menschen, um Familien, um Kosten und um die Frage, welche Infrastruktur in unserer Gemeinde erhalten bleibt.
Diese Volksbefragung war nie gewollt
Ganz ehrlich: Überrascht hat uns die Ablehnung nicht. Man hat von Anfang an gespürt, dass der Bürgermeister, die ÖVP und auch die SPÖ diese Volksbefragung nicht wollen. In jeder Diskussion, in jeder Wortmeldung und in der gesamten Haltung zu diesem Thema war das zu merken.
Statt zu sagen: „Wenn so viele Menschen gefragt werden wollen, dann fragen wir sie“, wurde nach Gründen gesucht, warum es angeblich nicht gehen soll.
Jetzt heißt es: Die Gemeinde sei dafür nicht zuständig und der Bürgermeister könne gar nicht anders. Wir sehen das völlig anders.
Der Paragraph gegen Bürgerbeteiligung
Der Bürgermeister beruft sich auf § 16a der NÖ Gemeindeordnung. Damit kann ein Initiativantrag zurückgewiesen werden, wenn die Sache angeblich nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fällt.
Klingt technisch. Ist aber in Wahrheit zum bequemsten Werkzeug der Politik geworden, um unliebsame Bürgerbegehren loszuwerden. Seit dieser Paragraph eingeführt wurde, läuft in Niederösterreich immer wieder dasselbe Muster: Ein Anliegen passt nicht in den Kram – und schon heißt es, dafür sei man „leider nicht zuständig“. Antrag erledigt, Bürger abserviert, niemand muss sich der Abstimmung stellen. Aktuell passiert das mit weiteren vier Initiativanträgen in den Nachbargemeinden Herzogenburg und Traismauer.
Warum wir anderer Meinung sind
Im Bescheid wird alles in einen Topf geworfen. Dabei muss man nur zwei Dinge auseinanderhalten:
Das eine ist die Frage, wie Müll gesammelt, getrennt und entsorgt wird – Container, Vorschriften, Standards. Das macht der Abfallverband (GVA) in Tulln. Das bestreiten wir gar nicht.
Das andere – und nur darum geht es hierbei – ist die Frage: Stellt die Gemeinde weiterhin ihr eigenes Grundstück und ihre eigenen Mitarbeiter für ein Sammelzentrum in Reidling bereit? Oder gibt sie den Standort auf und schließt sich dem geplanten Zentrum in Trasdorf an?
Das ASZ steht auf Gemeindegrund. Dort arbeiten Gemeindemitarbeiter. Die Gemeinde hat für den Betrieb bisher Geld vom Verband bekommen. Und es gibt konkrete Auflagen seitens der Bezirkshauptmannschaft für genau diesen Standort.
Wenn es um Gemeindegrund, Gemeindemitarbeiter und eine bestehende Einrichtung in unserer Gemeinde geht, dann kann man nicht einfach sagen: „Damit haben wir nichts zu tun.“
Genau deshalb lassen wir das jetzt vom Gericht prüfen.
Sogar der Verband sieht das offenbar anders
Besonders interessant ist für uns die Aussage des Obmanns des Abfallverbandes, Mag. Alfred Riedl.
Nach der Stellungnahme unserer Vizebürgermeisterin Mag. Alexandra Krauss hat er sinngemäß gesagt, dass es Entscheidung der Gemeinde sei, ob sie ihr ASZ weiterführt oder nach Trasdorf wechselt.
Das ist ein zentraler Punkt. Denn wenn sogar der Verband sagt, dass die Gemeinde entscheiden kann, dann passt das schwer zur Aussage des Bürgermeisters, die Gemeinde könne hier nichts tun.
Alleingang des Bürgermeisters bei zentralen Gemeindefragen
Unsere Vizebürgermeisterin Mag. Alexandra Krauss ist Juristin. Sie sieht die Sache rechtlich anders als der Bürgermeister. Trotzdem wurde sie vor der Entscheidung nicht eingebunden.
Gerade bei einer so wichtigen Frage wäre das selbstverständlich gewesen.
Auch beim Brief des Bürgermeisters an alle Haushalte stellt sich für uns die Frage ob das ein politischer Brief der ÖVP – also Parteiwerbung war – oder war es eine offizielle Information des Bürgermeisters?
Da im Brief per Link bzw. QR-Code auf die Gemeindeseite verwiesen wird und Erwin Häusler als Bürgermeister unterschreibt, wirkt es für uns wie eine Information der Gemeinde.
Dann ist es aber umso unverständlicher, dass die Vizebürgermeisterin auch hier nicht eingebunden wurde. Drei Bürgerabende zur Zukunft unserer Gemeinde anzukündigen, ohne die Vizebürgermeisterin zu informieren, ist kein guter Stil – obgleich dieser Stil leider Praxis ist.
Damit das klar ist: Wir sind nicht gegen Bürgerabende. Gespräche mit der Bevölkerung sind wichtig, wünschenswert und richtig.
Aber ein Bürgerabend ersetzt keine Volksbefragung. Bei einem Bürgerabend kann man reden. Bei einer Volksbefragung kann die Bevölkerung entscheiden. Das ist nicht dasselbe.
Erst der Bescheid, dann die Begründung?
Auch der zeitliche Ablauf wirft Fragen auf.
Der Bescheid gegen die Volksbefragung stammt vom 1. Juni 2026. Das Schreiben des Landes, auf das sich der Bürgermeister jetzt beruft, ist aber erst vom 16. Juni 2026. Also rund zwei Wochen später.
Für uns sieht das nicht nach einer sauberen, offenen Prüfung vor der Entscheidung aus.
Jetzt entscheidet das Gericht
Wir haben Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eingebracht.
Unser Ziel ist, dass der Bescheid aufgehoben werden soll. Der Antrag soll wieder auf den Tisch. Und die Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden können.
Es geht nicht darum, dass alle unserer Meinung sein müssen. Wer für Trasdorf ist, soll das sagen können. Wer für den Erhalt des ASZ Reidling ist, soll das auch sagen können.
Genau dafür wäre eine Volksbefragung da.
Es geht um mehr als Müll
Für uns geht es hier nicht nur um ein Altstoffsammelzentrum.
Es geht darum, ob Bürgerbeteiligung in unserer Gemeinde ernst genommen wird oder ob sie nur so lange erwünscht ist, wie sie niemandem unbequem wird. Es geht darum, ob Entscheidungen 2026 immer noch still und heimlich in irgendwelchen Hinterzimmern getroffen werden – oder offen und transparent, so wie es das Gesetz vorsieht.
Wenn 338 Menschen unterschreiben, darf man das nicht einfach wegwischen. Diese Stimmen verdienen Respekt.
Die Beschwerde ans Landesverwaltungsgericht
Unsere Beschwerde sowie alle anderen relevanten Dokumente kann auf unserer Website heruntergeladen werden. Sie ist zugegeben nicht die gemütlichste Lektüre. Aber für alle, die es genau wissen wollen, ist sie sicher spannend:
Dokumente zum Herunterladen:
→ Bescheid von BM Häusler zur Absage der Volksbefragung vom 1.6.2026
→ Rechtsauskunft des Amtes der NÖ Landesregierung vom 16.6.2026
→ Beschwerde gegen den Bescheid des BM an das Landesverwaltungsgericht vom 30.6.2026
Die Beschwerdeschrift selbst umfasst 11 Seiten. Der ganze eingereichte Akt 284 Seiten. Hierbei handelt es sich lediglich um Beweistext wie Gutachten, Bescheide usw.
Wir bleiben dran und informieren euch, sobald es Neuigkeiten gibt.
Mehr zum Thema ASZ unter → wir7.at/asz

