Ein trauriger Tag für Sitzenberg-Reidling: Volksbefragung zum ASZ Reidling abgelehnt: 338 Unterschriften vom Tisch gewischt
Der Bürgermeister hat die Volksbefragung zum Erhalt des Altstoffsammelzentrums Reidling abgelehnt. Der Bescheid wurde dem Zustellungsbevollmächtigten erst unmittelbar rund um die Gemeinderatssitzung übergeben. Damit ist nun schwarz auf weiß bestätigt, was viele bereits befürchtet haben: Der Bürgerwille soll nicht gehört werden.
Dabei ist der Sachverhalt eindeutig.
338 Bürgerinnen und Bürger (das sind rund 17% der Bevölkerung9 haben den Initiativantrag zur Volksbefragung unterschrieben. Notwendig gewesen wären 203 Unterschriften. Selbst der Bescheid hält fest, dass der Initiativantrag von mehr als 10 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wurde.
Die Frage war klar: Sind Sie dafür, dass das bestehende Altstoffsammelzentrum in Reidling am derzeitigen Standort weiter betrieben und zu diesem Zweck saniert wird?
Diese Frage ist einfach, verständlich, mit Ja oder Nein zu beantworten und nicht suggestiv. Genau diese Frage haben die Menschen unterschrieben.
Erst die Frage verdrehen, dann die Volksbefragung verhindern
Schon vor der endgültigen Ablehnung wurde versucht, die Fragestellung zu verändern. Aus einer klaren Frage sollte eine Formulierung werden, in der ausdrücklich auf „mit Kosten verbundene Adaptierungen“ hingewiesen wird.
Das ist nicht neutral. Natürlich kostet jede Sanierung Geld. Wenn man aber nur bei einer Variante die Kosten betont und gleichzeitig andere Kosten und Folgen verschweigt, dann ist das keine faire Fragestellung mehr, dann ist das eine Suggestivfrage.
Wo war in diesen Vorschlägen der Hinweis auf die rund 55.000 Euro, die der Gemeinde jährlich für den Betrieb des ASZ zugeflossen sind? Wo war der Hinweis auf die zusätzlichen Wege nach Trasdorf?
Das war kein Zufall. Es passt in ein Muster.
Bereits 2024 wurde von SPÖ und ÖVP der Weg Richtung Trasdorf vorbereitet. Nicht offen, nicht transparent, sondern still und heimlich. Gemeinderat Sitzungsprotokolle waren zu der Zeit nicht veröffentlicht. Seitens SPÖ und ÖVP wurden Beträge bzgl. der notwendigen Sanierung in Höhe von 600.000 bis 1 Million Euro in den Raum gestellt. Uns dagegen liegen Angebote um rund 120.000 Euro vor. Jetzt wollten dieselben Kräfte zuerst die Frage verändern – und nun soll die Volksbefragung überhaupt nicht stattfinden.
Das ist kein normaler Umgang mit Bürgerbeteiligung. Das ist aus unserer Sicht der Versuch, einen klar formulierten Bürgerwillen zuerst umzudeuten und dann ganz aus dem Verfahren zu drängen.
Die Begründung: Die Gemeinde sei angeblich nicht zuständig
Hier ist der Link zum Bescheid zur Ablehnung der Volksbefragung: → Bescheid.pdf
Im Bescheid wird nun behauptet, der Antrag falle nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde Sitzenberg-Reidling. Begründet wird das mit dem Beitritt zum Gemeindeverband für Abfallbeseitigung in der Region Tulln 1992 und der Übertragung von Aufgaben nach dem NÖ Abfallwirtschaftsgesetz. Laut Bescheid seien diese Aufgaben dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde entzogen und vom GVA Tulln zu besorgen.
Diese Argumentation halten wir für falsch und politisch faul.
Ja, der Gemeindeverband spielt in der Abfallwirtschaft eine Rolle. Aber daraus folgt nicht, dass die Gemeinde plötzlich mit ihrem eigenen Standort nichts mehr zu tun hätte.
- Das Grundstück gehört der Gemeinde.
- Der Standort ist in Reidling.
- Die behördlichen Auflagen betreffen diesen Standort.
- Die Sanierung hätte die Gemeinde zu tragen.
- Die Mitarbeiter sind Gemeindemitarbeiter.
- Die Gemeinde hat jahrelang Geld vom GVA für den Betrieb erhalten.
Und jetzt soll plötzlich alles nicht mehr Gemeindesache sein?
Diese Logik ist absurd. Wenn das alles nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt, dann stellt sich sofort die nächste Frage: Warum hat der Gemeinderat dann bisher überhaupt Beschlüsse rund um das ASZ gefasst? Warum wurden Auflagen behandelt? Warum wurde der Gemeinde von der Behörde eine Sanierung aufgetragen – und nicht dem Gemeindeverband (GVA)? Warum gab es Personal, Betrieb und Zahlungen?
Man kann nicht jahrelang handeln, kassieren, verwalten und planen – und dann, sobald die Bevölkerung abstimmen will, plötzlich sagen: „Dafür sind wir gar nicht zuständig.“
Eine Einschätzung des Landes ist kein Bescheid und keine Weisung
Besonders bemerkenswert ist die politische Ausrede, man habe „keine andere Wahl“ gehabt, weil dies angeblich vom Land so gesagt worden sei.
Das ist zu billig. Eine juristische Einschätzung der Abteilung IVW3 ist kein Bescheid. Sie ist keine Weisung. Sie ist keine gerichtliche Entscheidung. Sie ist maximal eine Rechtsmeinung einer Landesabteilung, ein Ratschlag.
Der Bürgermeister ist nicht gezwungen, eine solche Einschätzung blind zu übernehmen. Schon gar nicht ohne breite Diskussion im Gemeinderat, im Vorstand und ohne Einbindung der Vizebürgermeisterin.
Gerade die Vizebürgermeisterin – selbst Juristin – hält die Vorgehensweise und die rechtliche Argumentation des Bürgermeisters „nicht nur für falsch, sondern auch sehr bedenklich“. Sie kritisiert ausdrücklich, dass damit „ein ihm unbequemes Anliegen der Bürger einfach vom Tisch gewischt wird“.
Noch deutlicher kann man es kaum sagen.
Wer berät hier eigentlich wen?
Wer ist hier eigentlich der Berater des Bürgermeisters?
Die Abteilung IVW3 des Landes ist dazu da, Gemeinden in rechtlichen Fragen zu beraten. Zu beraten – nicht zu befehlen. Eine rechtliche Einschätzung dieser Abteilung ist kein Bescheid, keine Weisung und kein Gerichtsurteil. Sie ist eine Rechtsmeinung. Nicht mehr und nicht weniger.
Gerade in juristischen Fragen gibt es oft mehrere vertretbare Meinungen. Genau deshalb landen solche Fragen am Ende vor Gericht. Dass sich der Bürgermeister und die ÖVP nun so darstellen, als hätten sie „keine andere Wahl“ gehabt, ist daher eine bequeme Ausrede. Sie hatten sehr wohl eine Wahl: Sie hätten den Bürgerwillen ernst nehmen, die Sache im Gemeinderat offen diskutieren und im Zweifel die Volksbefragung zulassen können.
Bemerkenswert ist auch, dass dieselbe Abteilung IVW3 von unserem Zustellungsbevollmächtigten um eine Stellungnahme zur Volksbefragung ersucht wurde. Nach 13 Tagen liegt bis heute keine Antwort vor. Der Bürgermeister bekommt offenbar einen Rat, auf den er sich sofort stützt. Die Bürgerliste wartet weiter.
Und es ist nicht das erste Mal, dass eine Beratung dieser Abteilung aus unserer Sicht zu einer fragwürdigen Entscheidung geführt hat. Schon beim Verbindungsweg zwischen Sitzenbergstraße und Bachgasse wurde Bürgermeister Erwin Häusler von dieser Stelle beraten. Das Ergebnis war, dass der Weg ohne ernsthaften Kampf aufgegeben wurde. Aus unserer Sicht – und auch nach dem uns vorliegenden juristischen Gutachten – hätte der Bürgermeister im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg beharren müssen. Notfalls auch vor Gericht. Die Erfolgsaussichten wurden in diesem Gutachten sehr hoch eingeschätzt.
Genau deshalb sagen wir: Eine Beratung ersetzt keine politische Verantwortung. Wer sich hinter einer Landesabteilung versteckt, trifft trotzdem selbst die Entscheidung. Und er muss sie auch selbst gegenüber der Bevölkerung verantworten.
Die Vizebürgermeisterin wurde nicht eingebunden
Die Vizebürgermeisterin erklärt, dass diese Vorgehensweise ohne ihre Mitwirkung und ohne rechtliche Erörterung mit ihr gewählt wurde. Der Bürgermeister habe ihr lediglich einen Tag vor der Gemeinderatssitzung mitgeteilt, dass er die Volksbefragung ablehnen müsse, weil ihm dies ein Jurist der Landesregierung so gesagt habe.
Das ist politisch ein starkes Stück. Wenn es um 338 Unterschriften, eine Volksbefragung und eine zentrale Zukunftsfrage für die Gemeinde geht, dann darf so eine Entscheidung nicht in einem kleinen Kreis vorbereitet und dann als angebliche Zwangslage präsentiert werden.
Das ist kein respektvoller Umgang mit dem Gemeinderat.
Das ist kein respektvoller Umgang mit der Vizebürgermeisterin.
Und vor allem ist es kein respektvoller Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Die gesamte Stellungnahme findet ihr hier:
→ Stellungnahme unserer Vizebürgermeisterin
Auch die GVA selbst sieht offenbar keine Pflicht
Ein zentraler Punkt wird in der Stellungnahme der Vizebürgermeisterin ebenfalls festgehalten: Der Obmann der GVA, Mag. Alfred Riedl, habe ihr gegenüber ausdrücklich betont, dass es die Entscheidung der Gemeinde sei, ob sie ein eigenes ASZ führt oder dem geplanten gemeindeübergreifenden WSZ in Trasdorf beitreten will.
Das ist entscheidend. Denn wenn selbst der GVA-Obmann sagt, dass es die Entscheidung der Gemeinde ist, dann fällt die Argumentation des Bürgermeisters in sich zusammen.
Dann geht es eben nicht darum, dass die Gemeinde angeblich nichts entscheiden darf. Dann geht es darum, dass man die Bevölkerung nicht entscheiden lassen will.
Wir lassen das nicht stehen
Für uns ist klar: Diese Ablehnung ist kein Schlussstrich. Sie ist der Beginn der nächsten Auseinandersetzung.
Der Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ist innerhalb von vier Wochen möglich. Wir werden die Begründung genau prüfen und die weiteren rechtlichen Schritte vorbereiten.
Denn 338 Menschen haben nicht unterschrieben, damit ihr Anliegen mit einer fragwürdigen Rechtsmeinung vom Tisch gewischt wird.
Sie haben unterschrieben, weil sie eingebunden werden wollen.
Sie haben unterschrieben, weil sie mitentscheiden wollen.
Wer Bürgerbeteiligung ernst nimmt, lässt diese Volksbefragung zu.
Wer sie verhindert, muss der Bevölkerung erklären, warum ihre Stimme offenbar nicht zählen soll.
Wir werden diese Entscheidung nicht hinnehmen.

