Vergangene Woche war am Schlossteich ein erkrankter Jungschwan zu beobachten, der zuletzt am Ufer bei der Rossschwemme lag, weshalb sich viele besorgte Bürger*innen an das Gemeindeamt wandten.
8 Uhr – Eine besorgte Bürgerin entdeckte das Tier an ebendieser Stelle am Freitagmorgen und informierte daraufhin einen Mitarbeiter der Gemeinde darüber.
12 Uhr – Gegen Mittag erzählte sie außerdem Sabine Wascher, einem unserer Mitglieder, davon. Sabine gab die Info an ihren Vater Herbert Degen weiter. Dieser sah kurz nach Mittag nach und fand den Schwan offensichtlich stark geschwächt an gleicher Stelle vor.
Herbert rief einen ihm bekannten örtlichen Jäger an, dieser klärte ihn über den üblichen Ablauf in einer solchen Situation auf. Der Amtstierarzt entscheidet gewöhnlich, ob das Tier vor Ort belassen wird oder weist den Jagdpächter an, das Tier zu entnehmen. Als nächstes versuchte Herbert den Amtstierarzt zu erreichen, dies gelang aber nicht.
13 Uhr – Im folgenden Gespräch mit der Tierklinik Tulln schilderte Herbert die Situation rund um den Schwan. Die Tierklinik nahm Kontakt mit dem zuständigen Amtstierarzt auf. Dieser entschied, aufgrund der besonderen Umstände, nämlich dass der Schwan mitten im Ort neben einem belebten Fußweg lag, dass er von einem Jäger entnommen werden sollte. Er hatte den Verdacht, dass der Schwan an der Vogelgrippe erkrankt war und daher Vorsichtsmaßnahmen beim Abtransport des Schwans, laut Tierseuchenverordnung einzuhalten sind. Herbert fragte nach, ob denn wie üblich eine schriftliche Aufforderung zur Entfernung notwendig wäre. Die Dame erklärte, dass Herbert sich auf sie berufen könne und dass dies ein Auftrag an den Jagdpächter sei, das Tier zu entnehmen. Sie wäre für Rückfragen, auch durch den Jagdpächter jederzeit erreichbar.
Herbert rief erneut den oben erwähnten Jäger an, welcher angab nicht dafür zuständig zu sein. Der Zuständige sei aktuell verreist.
14 Uhr – Als nächstes rief Herbert den zuständigen Gemeinderat an. Er schilderte ihm die Situation genau und informierte ihn auch über das Gespräch mit der Tierklinik und dem Amtstierarzt. Der Gemeinderat hatte laut eigenen Angaben zuvor noch keine Kenntnis von dem dort liegenden Schwan. Er bat den Gemeinderat aktiv zu werden, denn das Tier könne so nicht liegen gelassen werden.
15 Uhr – Etwa eine Stunde später fand Herbert das Tier immer noch an derselben Stelle vor. Nur war diesmal etwa einen halben Meter neben dem Schwan ein Hinweisschild in den Boden geschlagen worden, auf dem sinngemäß stand, dass die Behörden bereits über den Schwan informiert sind und deshalb keine weiteren Anrufe durch die Bevölkerung notwendig sind.
Um das Tier wenigstens vor Spaziergängern und vor Allem deren Hunden zu schützen, legte Herbert einen Karton darüber. Mittlerweile war es etwa 15 Uhr. Weil er sich über die Untätigkeit der Gemeinde ärgerte, fuhr er zu einem Mitarbeiter der Gemeinde und suchte erneut das Gespräch. Es handelte sich dabei um den gleichen Mitarbeiter, der in der Früh von der Bürgerin angesprochen wurde. Ihm wurde gesagt, dass sie aus deren Sicht alles Notwendige getan hatten.
16 Uhr – Am Rückweg zum Teich begegnete Herbert dann der zuständige Gemeinderat und auch besagter Mitarbeiter kam in diesem Moment zum Teich. Mittlerweile sahen die beiden auch die Notwendigkeit, das Tier von dort zu entfernen. Gemeinsam verluden die Männer das Tier in das Gemeindeauto und der Gemeinderat und der Mitarbeiter fuhren gegen 16 Uhr weg.
Ausgang unbekannt
Was danach mit dem Schwan passierte, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir haben uns genau überlegt, ob wir diese doch ein wenig komplizierte Geschichte so veröffentlichen sollen. Allerdings haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Bürger*innen unserer Gemeinde über alle Vorkommnisse zu informieren und genau so verhält es sich auch hier.
Fazit
Die Vorgehensweise in diesem Fall verdeutlicht die Herausforderungen der Gemeinde im Umgang mit kranken Wildtieren (Tierwohl), der Natur im Allgemeinen und den Anliegen der Bürger*innen. Es ist wichtig, dass solche Situationen achtsam und unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen gehandhabt werden. Spät, aber doch wurde eine Lösung gefunden.
Neben den tierschutzrechtlichen und ethischen Aspekten spielt auch die Außenwirkung eine Rolle. Der Schlossteich ist ein beliebter Ort für Spaziergänger, darunter Gäste des Gesundheitszentrums und Touristen. Ein sterbender, im Stich gelassener Schwan in Sichtweite trägt nicht gerade zu einem positiven Eindruck der Gemeinde bei.
Für die Zukunft sollte daher ein klarer Standard definiert werden, wie die Gemeinde und ihre Mitarbeiter in ähnlichen Fällen vorgehen, um rasches, koordiniertes und vor allem tiergerechtes Handeln sicherzustellen.