Volksbefragung zum Altstoffsammelzentrum (ASZ)

Die erforderlichen Unterstützungserklärungen wurden eingebracht – eine Volksbefragung zum Thema Altstoffsammelzentrum wird stattfinden.

Damit ist der nächste Schritt gesetzt: Die Bevölkerung von Sitzenberg-Reidling wird im Rahmen einer offiziellen Volksbefragung die Möglichkeit haben, selbst mit Ja oder Nein Stellung zu beziehen.

Auf dieser Seite stellen wir alle uns vorliegenden Informationen so transparent und nachvollziehbar wie möglich zur Verfügung. Dazu gehören:

  • rechtliche Grundlagen

  • finanzielle Auswirkungen

  • organisatorische und praktische Aspekte

  • häufig gestellte Fragen

  • Stellungnahmen und Dokumente

Unser Ziel ist es, eine sachliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Die Volksbefragung ist ein demokratisches Instrument, das Klarheit ermöglicht.

Unabhängig vom Ausgang gilt für uns: Eine so wesentliche Entscheidung gehört auf eine breite Basis – und genau dafür steht diese Volksbefragung.

Fragen und Antworten zum ASZ

Bei unseren Veranstaltungen und in persönlichen Gesprächen erreichen uns viele Fragen zum Thema Altstoffsammelzentrum. Die häufigsten davon haben wir hier gesammelt und beantworten sie nach bestem Wissen und auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen.

Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, ersuchen wir um eine kurze Nachricht an info@wir7.at.

Wenn wir uns entscheiden, dass unser ASZ im Ort bleibt, wird er dann auch so modern wie das neue ASZ in Trasdorf?

Nein. Das vorliegende Angebot in Höhe von 111.000 Euro umfasst ausschließlich jene Adaptierungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die gesetzlichen Vorgaben und die bestehende Betriebsgenehmigung zu erfüllen.

Darüber hinausgehende Modernisierungen – etwa eine Schrankenanlage mit Zutrittskontrolle (ca. 15.000 €) oder andere Komfort- und Serviceelemente – wären grundsätzlich möglich, bedürften jedoch eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses sowie entsprechender Budgetmittel. Angesichts des angekündigten und notwendigen Sparkurses in den kommenden Jahren wird sorgfältig abzuwägen sein, welche zusätzlichen Investitionen realistisch und verantwortbar sind.

Quelle: Animation unter Verwendung einer KI

Könnten wir unsere aktuellen Öffnungszeiten auch adaptieren?

Kurz: Ja.

Die Öffnungszeiten unseres Altstoffsammelzentrums werden von der Gemeinde festgelegt – also vom Bürgermeister und vom Gemeinderat.

Das bedeutet:
Wenn es Bedarf gibt, können Öffnungstage angepasst, zusätzliche Termine angeboten oder Ersatztermine festgelegt werden.

Dass ein Dienstag oder Samstag, der aus irgendeinem Grund ausfällt, nicht nachgeholt werden kann, ist keine gesetzliche Vorgabe – sondern eine organisatorische und politische Entscheidung.

Solange das ASZ in Reidling bleibt, behalten wir diesen Gestaltungsspielraum selbst in der Hand.

Übrigens: Ein Schranken-Zutritt-System würde rund 15.000 € kosten – etwa so viel, wie die neue digitale Amtstafel am Gemeindeamt gekostet hat. Ein eigenes Zutritt-System würde die Benutzung unseres ASZ enorm aufwerten und ähnliche Öffnungszeiten erlauben wie das geplante ASZ in Trasdorf.

Quelle: Animation unter Verwendung einer KI
Wie würden die Öffnungszeiten im Falle einer Verlegung konkret aussehen?

Nach den aktuellen Informationen wäre das Sammelzentrum mit Zutrittskarte täglich von Montag bis Sonntag zwischen 6:00 und 22:00 Uhr zugänglich. Die Zutrittskarte wird am zuständigen Gemeindeamt ausgegeben, Ersatzkarten kosten 60 Euro (inkl. USt.).

Für Personen ohne elektronische Zutrittskarte wäre das Zentrum jeden Montag (außer an Feiertagen) von 15:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.

Problemstoffe sowie kostenpflichtige Abfälle würden ebenfalls ausschließlich montags (ausgenommen Feiertage) zwischen 15:00 und 19:00 Uhr übernommen. 

Das wäre ein Rückschritt im Vergleich zur aktuellen Situation.

Bleiben bei einer Zentralisierung zumindest Grünschnitt und Kartonagen weiterhin im Ort - so wie es die ÖVP in ihrem Postwurf beschreibt?

Kurz: Nein. Nach den uns vorliegenden Informationen – insbesondere aus Gesprächen mit dem Obmann des Abfallsammelverbandes Bgm. Ing. Mag. Alfred Riedl – ist vorgesehen, dass der Grünschnitt weiterhin im Ort verbleibt. Für die Kartonagen gilt dies nach derzeitigem Informationsstand jedoch nicht.

Diese Karton-Quetsche wird uns vom Bürgermeister als „Vorteil“ verkauft:

Quelle: Screenshot aus einem von der ÖVP Sitzenberg-Reidling veröffentlichten Video (YouTube, 13.02.2026)

 

Kann unser bestehendes ASZ langfristig betrieben werden?

Ja, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und notwendige Adaptierungen vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Modernisierungen sind möglich, erfordern jedoch politische Beschlüsse und entsprechende Budgetmittel – genauso wie bei allen anderen Investitionen in unserer Gemeinde.

Sind die Kapazitäten unseres bestehenden ASZ ausreichend, wenn es im Ort bleibt – insbesondere bei weiterem Bevölkerungswachstum?

Derzeit bestehen keine kapazitiven Einschränkungen. Am bestehenden Standort stehen ausreichend Flächenreserven zur Verfügung, sodass bei Bedarf auch eine Erweiterung möglich wäre.

Sollte sich die Bevölkerungszahl in den kommenden Jahren deutlich erhöhen und damit auch das Abfallaufkommen steigen, kann darauf organisatorisch reagiert werden – etwa durch eine Anpassung der Abholfrequenz oder optimierte Logistik. Die Kapazität ist somit nicht statisch begrenzt, sondern kann sowohl baulich als auch betrieblich flexibel angepasst werden.

Wird die Nutzung bei einer Verlegung teurer?

Die Müllgebühren selbst ändern sich nicht automatisch durch eine Verlegung. Allerdings hätte die Entscheidung finanzielle Auswirkungen auf das Gemeindebudget.

Bei einer Verlagerung sinkt die Refundierung der Müllgebühren von rund 51.500 Euro (17 %) auf etwa 9.100 Euro (3 %). Das bedeutet rund 42.500 Euro weniger Einnahmen pro Jahr für die Gemeinde. Dieser Einnahmenverlust wirkt dauerhaft, während eine Sanierung am bestehenden Standort eine einmalige Investition darstellen würde.

Uns liegt ein konkretes Angebot in Höhe von rund 111.000 Euro für die notwendigen Adaptierungsmaßnahmen vor, um den Weiterbetrieb abzusichern. Die zentrale Frage lautet daher: Ist es wirtschaftlich sinnvoll, eine bisher sich selbst tragende Struktur aufzugeben? Unser ASZ hat jedes Jahr Gewinne erzielt.

Wo genau soll neue ASZ in Trasdorf gebaut werden?

Es ist auf der Dürnrohrer Straße nahe der Badeteichanlage geplant. Von unserem jetzigen ASZ wären das 8 km in eine Richtung.

Hochgerechnet verursacht eine Standortaufgabe rund 50.000 Kilometer zusätzliche Fahrten. 

Kann ich nicht ohnehin jedes Altstoffsammelzentrum in Niederösterreich nutzen?

Nein, das ist nicht möglich. Altstoffsammelzentren können grundsätzlich nur von Bürgerinnen und Bürgern jener Gemeinden genutzt werden, die Mitglied im jeweiligen Abfallverband sind – und auch dann ausschließlich innerhalb dieses Verbandsgebietes.

Konkret bedeutet das: Selbst bei einer Mitgliedschaft im Abfallverband wäre die Nutzung auf den Bezirk Tulln beschränkt. Altstoffsammelzentren in anderen Bezirken, etwa im Bezirk St. Pölten, könnten nicht in Anspruch genommen werden.

Ohne entsprechende Verbandszugehörigkeit ist eine Nutzung grundsätzlich nicht möglich.

ASZ Trasdorf: Was passiert, wenn ich keine Zutrittskarte habe oder sie verliere?

Die Nutzung außerhalb der betreuten Zeiten ist nur mit Zutrittskarte möglich. Ersatzkarten sind kostenpflichtig und kosten laut derzeitiger Information  60 €. Ohne Karte kann das Sammelzentrum nur zu den festgelegten betreuten Öffnungszeiten (Mo 15-19 Uhr) genutzt werden.

Ist ein modernes Gemeinschaftszentrum nicht komfortabler?

Ein neues zentralisiertes Zentrum bietet in der Regel eine moderne Infrastruktur und längere tägliche Zugangszeiten (sofern wir uns in Reidling nicht ebenfalls für ein modernes Zutrittssystem entscheiden). Gleichzeitig bedeutet es jedoch eine Zentralisierung außerhalb des Ortsgebiets. Die Entscheidung ist daher eine Abwägung zwischen Komfort, Kosten, Einflussnahme und Standortnähe.

Ist eine spätere Änderung der Entscheidung noch möglich?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Politische Entscheidungen können durch einen neuen Gemeinderatsbeschluss jederzeit geändert werden. Dem Verband kann man jederzeit beitreten.

Allerdings wäre es wenig sinnvoll, jetzt in das bestehende ASZ zu investieren und in einigen Jahren dennoch auf ein zentrales Gemeinschaftssammelzentrum umzusteigen. Eine solche Vorgehensweise würde doppelte Investitionen bedeuten und müsste daher gut überlegt werden.

Was gilt als Problemstoff – und was würde nur einmal pro Woche angenommen?

Als Problemstoffe (gefährliche Abfälle) gelten u. a.:

  • Altöl (Motor-, Heiz-, Hydrauliköl, Bremsflüssigkeit)

  • Altfarben & Lacke (mit Restinhalt), Kleber, Harze, Silikon

  • Lösemittel & Verdünnungen (z. B. Aceton, Nitroverdünnung, Benzin)

  • Säuren & Laugen (z. B. Salzsäure, Natronlauge)

  • Pflanzenschutz- & Schädlingsbekämpfungsmittel, Chemikalienreste

  • Spraydosen mit Restinhalt

  • Ölverunreinigte Werkstattabfälle (Filter, Putzlappen etc.)

  • Gasflaschen / Druckbehälter

  • Feuerlöscher

  • Asbestzement / Eternit

  • Mineralwolle (KMF)

  • XPS-Dämmplatten

Diese Stoffe sind gefährlich oder umweltrelevant und müssen betreut übernommen werden.
Laut derzeitigen Informationen würden Problemstoffe im neuen Zentrum nur einmal pro Woche zwischen 15:00 und 19:00 Uhr angenommen.

Was bedeutet das konkret?

  • Trotz täglicher Zutrittszeiten (mit Karte) können Problemstoffe nur in diesem Zeitfenster abgegeben werden.

  • Das ist keine Ausweitung, sondern eine Einschränkung, wenn betreute Annahmezeiten seltener sind als bisher.

 


Das sind die Argumente der ÖVP Sitzenberg-Reidling


Das sind unsere Argumente der Bürgerliste wir7

Warum braucht Sitzenberg-Reidling eine Lösung für das bestehende ASZ?

ÖVP: Unser Abfallsammelzentrum am Bauhof entspricht seit Jahrzehnten nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Die Entwässerung ist nicht mehr genehmigungsfähig und die Betriebsgenehmigung läuft Ende 2026 aus. Wir müssen daher handeln um eine sichere und verlässliche Entsorgung für unsere Bevölkerung zu gewährleisten.

wir7: Es ist richtig, dass die bestehende Anlage Sanierungsbedarf hat und dass die wasserrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen. Ebenso ist korrekt, dass die derzeitige Betriebsgenehmigung befristet ist.

Aber daraus folgt nicht automatisch, dass der Standort aufgegeben werden muss.

Zwischen „Sanierungsbedarf“ und „Standort ist nicht mehr genehmigungsfähig“ besteht ein wesentlicher Unterschied.

Sanierungsbedarf bedeutet: Es sind technische Maßnahmen notwendig, um den Betrieb an aktuelle Standards anzupassen.

Nicht genehmigungsfähig wäre der Standort nur dann, wenn die erforderlichen Anpassungen technisch oder wirtschaftlich unmöglich wären. Genau das ist aber nicht der Fall.

Welche Probleme bestehen am aktuellen Standort am Bauhof?

ÖVP: Der Standort liegt auf einer alten Deponie Jede bauliche Veränderung kann die Abdichtung beschädigen und hohe Räumungskosten verursachen. Außerdem ist der Platz sehr begrenzt und wir können die Abläufe nicht so gestalten wie es moderne Werkstoffzentren heute erfordern.

Quelle: Luftaufnahme 15.02.2026 – wir7

wir7: Altdeponie heißt nicht Bauverbot.
Sanieren ist möglich – mit fachlicher Planung und ohne die Abdichtung zu zerstören.
Modernisierung ist etwas anderes als Tiefbau.

Der Platz ist versiegelt und strukturiert.
Abläufe sind eine Frage der Organisation, nicht der Fläche.

Zu sagen, das Grundstück sei nicht nutzbar, heißt gleichzeitig:
Wir lassen gemeindeeigenes Eigentum ungenutzt liegen.

Eine stillgelegte Fläche kostet trotzdem Geld.
Erhaltung, Sicherung und Verantwortung bleiben bei der Gemeinde.

Standortaufgabe löst kein Problem –
sie schafft ein neues.

Warum unterstützen wir das Projekt eines gemeinsamen Wertstoffzentrums?

ÖVP: 2024 haben alle Fraktionen im Gemeinderat gesehen, das ein modernes Werkstoffzentrum Für unsere Gemeinde wichtig ist. Ein gemeinsamer Standort mit den Nachbargemeinden bietet ein besseres Service, ist Zukunft sicherer und verursacht für uns keine Errichtungskosten Deshalb wurde das Projekt einstimmig unterstützt.

wir7: Ein Beschluss ist kein Diskussions- oder Denkverbot!

Die ÖVP argumentiert, dass das Projekt eines gemeinsamen Wertstoffzentrums 2024 einstimmig im Gemeinderat unterstützt wurde – und damit die Richtung klar sei. Wir sehen das differenzierter (wir waren damals noch nicht im Gemeinderat).

Erstens: Ein Gemeinderatsbeschluss ersetzt keine Information der Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger haben von diesem Projekt erst sehr, sehr spät erfahren. Bei einer Entscheidung mit langfristigen finanziellen und infrastrukturellen Auswirkungen erwarten wir Transparenz und frühzeitige Einbindung.

Zweitens: Ein Gemeinderatsbeschluss ist kein unumstößliches Dogma. Der Gemeinderat kann Beschlüsse ändern, widerrufen oder neue fassen, wenn sich Rahmenbedingungen, Zahlen oder Einschätzungen ändern. Das ist gelebte kommunale Demokratie.

Richtig ist: Der Bürgermeister hat Beschlüsse zu exekutieren. Aber ebenso richtig ist: Der Gemeinderat hat das Recht – und die Pflicht –, Entscheidungen laufend zu überprüfen.

Gerade bei einer Grundsatzfrage wie dieser darf Diskussion kein Tabu sein.

Was kann man weiterhin am Bauhof entsorgen?

ÖVP: Die Abgabe von Grünschnitt und Kartonagen soll auch in Zukunft am Bauhof möglich sein Das neue Wertstoffzentrum übernimmt die speziellen Abfallarten, die mehr Platz und moderne Infrastruktur benötigen.

Quelle: Screenshot aus einem von der ÖVP Sitzenberg-Reidling veröffentlichten Video (YouTube, 13.02.2026)

wir7: Die Aussage klingt auf den ersten Blick vernünftig:
Grünschnitt und Kartonagen bleiben im Ort, der „Rest“ geht ins neue Zentrum.

Nach den uns vorliegenden Informationen, bleibt nur der Grünschnitt. Kartonagen wandern laut GVA auch nach Trasdorf. Diese Karton-Quetsche verkauft man uns aktuell als „Vorteil“.

In Wahrheit entsteht damit keine Entlastung, sondern eine Mischlösung.

Wenn Grün- und Kartonage (was wir nicht bestätigen können) weiterhin am Bauhof bleiben, dann bleiben auch:

  • Flächenbedarf
  • Kosten
  • Infrastruktur
  • Organisation
  • Haftung
  • Betreuung
  • Verkehrsaufkommen

Das heißt: Der Standort verschwindet nicht. Er verliert nur seine Hauptaufgabe.

Gleichzeitig verliert die Gemeinde jedoch einen erheblichen Teil der Refundierung aus der Müllgebühr.
Das bedeutet: Weniger Einnahmen, aber weiterhin laufende Kosten vor Ort.

Wie wird die Gemeinde finanziell entlastet?

ÖVP: Derzeit wird das ASZ (Altstoffsammelzentrum) durch die Gemeinde gerade kostendeckend aus einem Anteil der Müllgebühren betrieben. Das neue Wertstoffzentrum wird vom Abfallverband errichtet und betrieben. Für die Gemeinde entstehen keine Investitionskosten. Dadurch bleibt unser Budget für wichtige Aufgaben wie Bildung, Vereine, Kultur oder Verkehrssicherheit frei.

Die Aussage, eine Verlagerung verursache „keine Investitionskosten“, greift zu kurz. Denn Kosten entstehen nicht nur durch Investitionen, sondern auch durch laufende Einnahmenverluste.

Bei einer Verlagerung verliert die Gemeinde einen Großteil der bisherigen Refundierung aus den Müllgebühren:
Statt rund 51.500 Euro pro Jahr (ca. 17 %) würden künftig nur noch etwa 9.100 Euro (ca. 3 %) refundiert.
Das bedeutet einen dauerhaften Einnahmenverlust von rund 42.400 Euro pro Jahr.

Auf fünf Jahre gerechnet entspricht das rund 212.000 Euro, auf zehn Jahre etwa 424.000 Euro. Dieser Effekt tritt nicht einmalig auf, sondern belastet das Gemeindebudget jedes Jahr aufs Neue.

Dem gegenüber steht eine Sanierung am bestehenden Standort als einmalige Investition. Der laufende Refundierungsverlust wirkt hingegen dauerhaft weiter. Gleichzeitig bleibt Grünschnitt im Ort bestehen – die Infrastruktur verschwindet also nicht vollständig, verursacht aber weiterhin laufende Kosten.

Wesentlich ist zudem:
Nach Abzug der Personalkosten (ausschließlich anrechenbare Zeiten wie Öffnungszeiten und damit verbundene Arbeiten) und unter Berücksichtigung der aktuellen Refundierung aus den Müllgebühren verbleibt der Gemeinde beim bestehenden Standort ein jährlicher Überschuss von rund 20.000 Euro.

Eine Investition in den Standort würde sich daher in vergleichsweise kurzer Zeit amortisieren. Danach könnte dieser jährliche Überschuss gezielt für künftige Investitionen oder Rücklagen verwendet werden bzw. können die Öffnungszeiten geändert werden, ohne das Gemeindebudget zusätzlich zu belasten – statt dauerhaft Jahr für Jahr Einnahmen zu verlieren.

Warum ist die Modernisierung unseres Bauhofs ein wichtiger Faktor?

ÖVP: Der Bauhof braucht in den nächsten Jahren eine Modernisierung. Dafür benötigen wir zusätzliche überdachte Lagerflachen und Carports, damit Gerate und Materialien geschützt gelagert erden können, Wenn das Abfallsammelzentrum an einen neuen Standort übersiedelt, stehen diese Flächen am Bauhof frei zur Verfügung. Wenn das ASZ jedoch am Bauhof bleiben muss, müssen wir diese Carports für unsere Fahrzeuge und Lagerflächen trotzdem errichten – und das auf einer ohnehin schon sehr beengten Fläche.

Quelle: Screenshot aus einem von der ÖVP Sitzenberg-Reidling veröffentlichten Video (YouTube, 13.02.2026)

Quelle: Screenshot aus einem von der ÖVP Sitzenberg-Reidling veröffentlichten Video (YouTube, 13.02.2026)

wir7: Das Herstellen von Carports oder Ladekanten ist keine behördliche Auflage und somit aus dem Kontext gerissen.

Die notwendigen Arbeiten zur Erlangung der behördlichen Genehmigung sind vollständig in einem Kostenvoranschlag erfasst. Zusätzliche bauliche Maßnahmen darüber hinaus sind keine Voraussetzung für den Betrieb.

Wer das von der ÖVP veröffentlichte Video zum ASZ gesehen hat (beide Fotos sind vom Video), wird außerdem feststellen, dass auch dort die Container nicht alle im Boden versenkt waren – Stichwort Ladekante bzw. Baustoff-Mulde. Die Situation entspricht damit im Wesentlichen der aktuellen Ausführung vor Ort. 

Selbstverständlich kann man Anlagen immer weiter optimieren. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob etwas noch besser geht, sondern zu welchem Preis – und ob dieser in einem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht.

Übrigens ist derzeit nicht gesichert, ob die zukünftigen Sperrholz- und sonstigen Mulden – wie aktuell in Reidling – ebenerdig und ohne Höhenunterschiede begehbar sein werden.

Welche Kosten und Risiken entstehen, wenn das bestehende ASZ modernisiert werden müsste?

ÖVP: Eingeholte Kostenschatzungen zeigen, dass ein Umbau inklusive Erneuerung der Entwässerung, der sodann ein vergleichbares Service wie ein Wertstoffsammelzentrum bietet, mindestens 600.000 Euro kostet. Diese Summe müsste die Gemeinde alleine tragen. Umgesetzt und errichtet werden müssen mindestens: Die behördlich vorgeschriebene Erneuerung der Entwässerung, Stütz- mauer und Ladekante für mindestens 10 Container, eine Überdachung, Carports und Lagerflächen für den Bauhof, ein Zugangs-, Sicherheits- und Video-Überwachungssystems. Auf Grund des beengten Platzes können die Personalkosten nicht merkbar genug reduziert werden.

Dazu kommen Große Risiken

  • Die Altlast könnte bei Bauarbeiten geöffnet werden
  • Gefahr von Grundwasserverunreinigungen
  • Trotz hoher Investitionen wären die Platzverhältnisse weiterhin eingeschränkt

wir7: Eine Kostenschätzung in dieser Höhe wurde bislang nicht nachvollziehbar belegt. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wurde nicht offengelegt. Uns liegt hingegen ein konkretes Angebot in Höhe von rund 111.000 Euro für die notwendigen Adaptierungsmaßnahmen vor. Rechnet man ein modernes Zufahrts- und Zugangssystem hinzu, ergibt sich eine Gesamtsumme von etwa 126.000 Euro.

Die im Raum stehenden zusätzlichen Bauwerke wie umfangreiche Ladekanten, Carports oder großflächige Neubauten sind im behördlichen Gutachten des von der Bezirkshauptmannschaft beauftragten Sachverständigen nicht angeführt. Erforderlich ist die Anpassung an geltende Standards – nicht ein kompletter Neubau.

Zum Thema Altlast: Der Standort ist nicht im Altlastenkataster eingetragen. Die vorgesehenen Adaptierungsmaßnahmen greifen nicht in tiefere Bodenschichten ein, sondern betreffen oberflächliche bauliche Anpassungen. Ein pauschales Risikoargument ohne konkrete technische Grundlage ist daher nicht ausreichend.

Die entscheidende Frage bleibt: Welche Maßnahmen sind tatsächlich behördlich erforderlich – und welche werden zusätzlich behauptet? Eine sachliche Gegenüberstellung der realen Anforderungen und Kosten ist notwendig, bevor von einer sechsstelligen Investitionssumme phantasiert wird.

Warum können zukünftige Auflagen der Abfallwirtschaft am bestehenden Standort nicht erfüllt werden?

ÖVP: Weil die Flache zu klein und die Verkehrswege zu eng sind. Da sich der Standort auf einer geschlossenen (abgedichteten) Deponie befindet, sind größere bauliche Veränderungen nicht möglich. Wenn wir das ASZ am Bauhof behalten würde der Personalaufwand steigen, weil viele Arbeiten händisch erledigt werden müssten. Das würde höher laufende Kosten für die Gemeinde bedeuten.

wir7: Die bestehenden Auflagen sind technisch erfüllbar. Ein konkretes Angebot zur Adaptierung in Höhe von rund 111.000 Euro liegt vor und ermöglicht die notwendige Anpassung an aktuelle Standards. Wir müssten lediglich beauftragen. Ein Zufahrtssystem würde zusätzlich ca. 15.000 Euro kosten. Es ist nur eine Frage des „Wollens“.

Quelle: Animation unter Verwendung einer KI

Die sogenannte „Deponie“ ist nicht einmal im Altlastenkataster eingetragen. Selbst wenn es sich um eine frühere Ablagerung handeln sollte, werden bei den geplanten Adaptierungsmaßnahmen keine tiefgreifenden Eingriffe in den Untergrund vorgenommen. Die Abdichtung bleibt unangetastet.

Was den Personalaufwand betrifft: Ja, bestimmte Tätigkeiten erfolgen vor Ort händisch. Das ist jedoch kein struktureller Nachteil, sondern Teil eines serviceorientierten Modells. Gleichzeitig bedeutet dies Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung im Ort.

Die Frage ist daher nicht, ob der Standort technisch möglich ist – sondern ob man ihn erhalten möchte.

  • Wirtschaftlichkeit

    Bei einer Verlagerung sinkt die Refundierung der Müllgebühren von rund 51.500 Euro (17 %) auf etwa 9.100 Euro (3 %) – das bedeutet rund 42.500 Euro weniger Einnahmen pro Jahr. Dieser Verlust wirkt dauerhaft, während eine Sanierung am Standort eine einmalige Investition wäre. Uns liegt ein konkretes Angebot in Höhe von rund 111.000 Euro für die notwendigen Adaptierungsmaßnahmen vor. Die entscheidende Frage lautet daher: Ist es sinnvoll, eine sich tragende Struktur aufzugeben, wenn die Alternative langfristig Budgetmittel bindet und wirtschaftlich sorgfältig geprüft werden muss?

  • Umsatzsteuer und Auslagerung

    Bei ausgelagerten Leistungen fällt in der Regel Umsatzsteuer an, die die Gemeinde nicht immer vollständig als Vorsteuer zurückholen kann. Dadurch kann eine scheinbar gleich hohe Nettoleistung brutto deutlich teurer werden. Gemeindeeigene Führung verursacht diesen Effekt nicht. Gerade bei laufenden Kosten kann sich die Umsatzsteuer über Jahre zu einem erheblichen Mehraufwand summieren.

  • Liegenschaft

    Eine Verlagerung des ASZ löst das Grundstücksproblem nicht – die Gemeinde bleibt Eigentümerin und verantwortlich. Bestehende Auflagen und Rahmenbedingungen verschwinden nicht automatisch, und eine wirtschaftlich attraktive Nachnutzung ist keineswegs selbstverständlich. Eine Standortaufgabe bedeutet daher keinen sicheren Vermögensgewinn, sondern kann eine dauerhaft kosten- und haftungsrelevante Fläche hinterlassen. Deshalb muss bei der Entscheidung auch die Zukunft des Grundstücks realistisch mitbedacht werden.

  • Grünschnitt und Altpapier

    Wenn Grünschnitt und Altpapier weiterhin im Ort bleiben, trägt die Gemeinde dafür sämtliche Kosten selbst. Flächen, Infrastruktur, Organisation und Haftung bleiben also bestehen – eine vollständige Entlastung findet nicht statt. Wenn wir weiterhin Infrastruktur vor Ort benötigen, stellt sich die Frage: Warum geben wir dann die Hauptfunktion des Standorts auf?

  • Erreichbarkeit und soziale Funktion

    Ein Standort im Ort ist für viele Menschen niederschwellig erreichbar – auch ohne Auto. Kurze Wege ermöglichen unkomplizierte Entsorgung im Alltag. Eine Entfernung von acht bzw. 16 Kilometern schafft zusätzliche Hürden, besonders für ältere oder weniger mobile Personen. Unser ASZ ist zudem mehr als ein technischer Sammelplatz. Es ist ein Ort der Begegnung und gegenseitigen Hilfe. Diese soziale Funktion ersetzt keine Wirtschaftlichkeitsprüfung – aber sie ist ein realer Bestandteil unserer Infrastruktur. Eine Entscheidung sollte daher nicht nur organisatorisch, sondern auch sozial verantwortungsvoll getroffen werden.

  • Verkehrs- und Umwelt

    Wenn Entsorgungsfahrten künftig 8–9 Kilometer pro Richtung bedürfen, verdoppelt sich die Strecke faktisch auf 16–18 Kilometer. Das bedeutet mehr Individualverkehr, höheren Treibstoffverbrauch und zusätzliche CO₂-Emissionen – besonders bei Grün- und Sperrmüllfahrten mit Anhängern. Die Frage ist daher legitim: Ist eine Zentralisierung ökologisch sinnvoll, wenn sie hunderte zusätzliche Fahrten pro Jahr erzeugt?

  • Resilienz und Krisenfähigkeit

    Ein eigener Standort stärkt die Handlungsfähigkeit der Gemeinde. Bei Hochwasser, Straßensperren, Treibstoffengpässen oder organisatorischen Problemen im Verband bleibt die Infrastruktur vor Ort verfügbar. Zentralisierte Systeme können effizient sein, sind aber weniger flexibel. Ein lokales ASZ erhöht die Krisenresilienz und sichert Versorgungssicherheit im Ernstfall.

  • Kontroll- und Einflussverlust

    Bei einem eigenen Standort entscheidet der Gemeinderat direkt über Öffnungszeiten, Investitionen, Anpassungen und Personalstruktur. Entscheidungen sind schnell, transparent und unmittelbar steuerbar. In einem Verband trifft ein größeres Gremium die Beschlüsse. Unsere Gemeinde hat dort nur eine Stimme, Entscheidungen müssen abgestimmt werden und Anpassungen werden komplexer. Damit verliert der Gemeinderat unmittelbare Gestaltungsmacht.

  • Verwaltungsökonomie – Größe ist kein Selbstzweck

    Größere Einheiten sind nicht automatisch effizienter. Mit der Bündelung entstehen zusätzliche Verwaltungsebenen, Gremien, Abstimmungen und laufende Strukturkosten. Verbandsobmann, Stellvertretungen, Vorstand, Geschäftsführung, Verwaltungspersonal ... Mehr Organisation bedeutet nicht zwingend geringere Kosten. Kleinere Strukturen ermöglichen kurze Entscheidungswege, direkte Verantwortung und höhere Flexibilität. Effizienz entsteht nicht allein durch Größe, sondern durch Klarheit, Nähe und Steuerbarkeit.

  • Langfristige strategische Option

    Ein bestehender Standort kann später noch in eine Verbundlösung integriert werden. Ein aufgegebener Standort ist dagegen kaum rückholbar. Verbleib hält Handlungsspielräume offen. Aufgabe ist weitgehend irreversibel.

  • Flexibilität bei der Gestaltung

    Ein eigener Standort ermöglicht Anpassungen an lokale Bedürfnisse und Sonderlösungen für bestimmte Gruppen, etwa Vereine oder größere Baustellen. Je größer die Struktur, desto standardisierter werden Abläufe – und desto geringer wird der Gestaltungsspielraum der einzelnen Gemeinde.

  • Bürgernähe als demokratischer Wert

    Ein lokales ASZ ermöglicht direkte Rückmeldungen, kurze Kommunikationswege und klare Verantwortlichkeiten vor Ort. Je weiter Entscheidungen in größere Strukturen verlagert werden, desto weniger unmittelbar wird die demokratische Rückkopplung zwischen Bürgern und Gemeinde.

  • Investition bleibt im Ort

    Eine Sanierung vor Ort bedeutet lokale Aufträge, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Impulse für heimische Betriebe. Bei einer Verlagerung fließt die Investition in eine andere Gemeinde – die Wertschöpfung und damit verbundene Effekte verschieben sich entsprechend.

  • Zentralisierung als struktureller Trend

    Eine Gemeinde lebt von Gestaltung. Wenn wir immer mehr Aufgaben in größere Einheiten verlagern, wird der Gemeinderat irgendwann vom Gestalter zum Verwalter. Die Frage ist daher nicht nur, wo wir unseren Müll abgeben, sondern welche Rolle wir unserer Gemeinde in Zukunft geben wollen. Viele Aufgaben werden zunehmend in größere Einheiten verlagert – mit dem Argument der Effizienz. Jede Maßnahme für sich mag sachlich begründet sein, in Summe verändert sich jedoch die Rolle der Gemeinde. Mit jeder ausgelagerten Aufgabe verliert der Gemeinderat ein Stück Gestaltungsmacht. Entscheidungen werden weiter entfernt getroffen, lokale Anpassungen schwieriger. Die Frage ist daher nicht nur, wo wir unseren Müll abgeben, sondern welche Rolle unsere Gemeinde künftig einnehmen soll: gestalten oder verwalten.

  • Psychologischer Effekt auf unseren Ort

    Infrastrukturabbau wirkt nicht isoliert, sondern kumulativ. Wenn Bank, Post, Wirtshaus, Nahversorger, Bankomat und ASZ Schritt für Schritt verschwinden, verändert das die Wahrnehmung eines Ortes. Auch wenn jede einzelne Maßnahme sachlich begründet sein mag, entsteht in Summe ein Verlust an Identifikation und Ortsbindung. Langfristig kann das Abwanderungstendenzen verstärken – ein Effekt, der in der Regionalentwicklung gut dokumentiert ist.